Der Ethikbeirat HR-TECH ist ein interdisziplinär besetztes Gremium mit knapp 20 Expertinnen aus Wissenschaft, Gesellschaft und Unternehmen. Vertreten sind WissenschaftlerInnen und ExpertInnen aus den Bereichen Verhaltensökonomie, Personalmanagement, Psychologie, Wirtschaftsethik und Recht, HR-Executives etablierter Unternehmen und erfahrene HR-Experteinnen, GründerInnen, CEOs und InteressenvertreterInnen erfolgreicher HR-Startups sowie VertreterInnen der Zivilgesellschaft (insbesondere von Gewerkschaften).
Ziel des Beirats ist es, PersonalmanagerInnen, die Berührungspunkte mit digitalen Innovationen in der Personalarbeit haben, Orientierung für einen verantwortungsvollen Einsatz zu geben.
Der Ethikbeirat hat sich im Dezember 2018 konstituiert und sechs Technologiefelder definiert, die die Personalarbeit in den kommenden Jahren nachhaltig verändern werden:
• Big Data
• Analytics
• Künstliche Intelligenz
• Blockchain
• Sharing Economy
• Digitale Präsenz
Ende Juni 2019 hat der Beirat ein erstes Dokument mit Richtlinien für den verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz in der Personalarbeit vorgelegt:
In dem Dokument wird u.a. auf den Employee-Lifecycle Bezug genommen:
Der Employee Lifce Cycle ist ein HR-Modell zur Beschreibung der verschiedenen Phasen, die Arbeitnehmer*innen in einer Organisation durchlaufen und zur Identifikation der Rolle, die HR zur Optimierung dieses Prozesses einnimmt. (…) [Die folgende Abbildung] dient dazu, uns eine Vorstellung davon zu geben, was durch digitale Technologien, allen voran durch Künstliche Intelligenz, möglich ist und in Zukunft vermehrt Einzug in die Personalarbeit finden wird.
Ethikbeirat HR TECH
Anschliessend werden 10 Leitlinien für den verantwortungsvollen Einsatz von KI formuliert:
1) Transparenter Zielsetzungsprozess
Vor der Einführung einer KI-Lösung muss die Zielsetzung für die Nutzung geklärt werden. In diesem Prozess sollen alle relevanten Interessensgruppen identifiziert und eingebunden werden.
2) Fundierte Lösungen
Wer KI-Lösungen anbietet oder nutzt, muss darauf achten, dass diese empirisch evaluiert sind und über eine theoretische Grundlage verfügen.
3) Menschen entscheiden
Wer KI-Lösungen einsetzt, muss sicherstellen, dass die Handlungsträgerschaft der Menschen bei wichtigen Personalentscheidungen nicht eingeschränkt wird.
4) Notwendiger Sachverstand
Wer KI-Lösungen in seiner Organisation nutzt, muss diese in ihrer Logik verstehen und erklären können.
5) Haftung und Verantwortung
Organisationen, die KI-Lösungen nutzen, sind für die Ergebnisse ihrer Nutzung verantwortlich.
6) Zweckbindung und Datenminimierung
Wer personenbezogene Daten für KI-Lösungen nutzt, muss im Vorfeld definieren, für welche Zwecke diese verwendet werden und sicherstellen, dass diese Daten nur zweckdienlich erhoben, gespeichert und genutzt werden
7) Informationspflicht
Vor bzw. beim Einsatz einer KI-Lösung müssen die davon betroffenen Menschen über ihren Einsatz, ihren Zweck, ihre Logik und die erhobenen und verwendeten Datenarten informiert werden.
8) Achten der Subjektqualität
Für die Nutzung in KI-Lösungen dürfen keine Daten erhoben und verwendet werden, welche der willentlichen Steuerung der Betroffenen grundsätzlich entzogen sind.
9) Datenqualität und Diskriminierung
Wer KI-Lösungen entwickelt oder nutzt, muss sicherstellen, dass die zugrundeliegenden Daten über eine hohe Qualität verfügen und systembedingte Diskriminierungen ausgeschlossen werden.
10) Stetige Überprüfung
Wer KI-Lösungen nach den vorliegenden Richtlinien einführt, soll transparent sicherstellen, dass die Richtlinien auch bei der betrieblichen Umsetzung und der Weiterentwicklung beachtet werden.
Die Autoren betonen, dass es sich bei diesem Dokument und den formulierten Leitlinien um eine “Konsultationsfassung” handelt. Die Leitlinien seien nun in der Praxis anzuwenden und sukzessive weiterzuentwickeln.
EthikbeiratHRTech (2019): Richtlinien für den verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz und weiteren digitalen Technologien in der Personalarbeit. www.ethikbeirat-hrtech.de.